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Französische Steuer auf Immobilien verstößt im Verhältnis zu Drittstaaten nicht gegen Kapitalverkehrsfreiheit

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2012/213ÖStZB 2012, 411 Heft 14 v. 16.7.2012

AEUV, Art 63, Art 64

1. Nach der französischen Regelungen haben außerhalb der EU ansässige juristische Personen, die unmittelbar oder mittelbar über eine andere Person eine in Frankreich gelegene Immobilie besitzen, eine jährliche Steuer iHv 3 % des Verkehrswerts dieser Immobilie zu entrichten.

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