BAO §§ 212, 230, 232
1. Unabdingbare Voraussetzung für eine Zahlungserleichterung nach § 212 BAO ist, dass die AbgEinbringung nicht gefährdet ist. Daher kann die wirtschaftliche Notlage als
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BAO §§ 212, 230, 232
1. Unabdingbare Voraussetzung für eine Zahlungserleichterung nach § 212 BAO ist, dass die AbgEinbringung nicht gefährdet ist. Daher kann die wirtschaftliche Notlage als
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