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Kein Rückstandsausweis aufgrund einer bloß zivilrechtlichen Vereinbarung über einen Anschluss an das gemeindeeigene Kanalnetz und die Wasserversorgungsanlage

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/177ÖStZB 2012, 351 Heft 12 v. 15.6.2012

BAO §§ 226, 229

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