KfzStG § 1 Z 3
BAO § 167 Abs 2
Wird die überwiegende Nutzung eines in Deutschland zugelassenen PKW in Österreich festgestellt, besteht KfzSt-Pflicht.
KfzStG § 1 Z 3
BAO § 167 Abs 2
Wird die überwiegende Nutzung eines in Deutschland zugelassenen PKW in Österreich festgestellt, besteht KfzSt-Pflicht.