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KESt-Haftung für verdeckte Gewinnausschüttung durch Schwarzgeldzahlungen an Gesellschafter; verdeckte Gewinnausschüttung durch negatives Verrechnungskonto

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/157ÖStZB 2012, 317 Heft 11 v. 1.6.2012

KStG § 8 Abs 2

EStG 1988: §§ 93, 97

1. Für als verdeckte Gewinnausschüttungen zu wertende Schwarzgeldzahlungen von Kunden einer KapGes an deren Gesellschafter haftet die Ges für die KESt.

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