KStG § 8 Abs 2
Hält der Kaufpreis beim Verkauf von Patentrechten einem Fremdvergleich nicht stand, kann von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgegangen werden.
VwGH 29. 9. 2010, 2005/13/0087
KStG § 8 Abs 2
Hält der Kaufpreis beim Verkauf von Patentrechten einem Fremdvergleich nicht stand, kann von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgegangen werden.
VwGH 29. 9. 2010, 2005/13/0087