VO (EG) 2003/1782 : Art 138
VO (EG) 2004/79 6: Art 2, Art 57 Abs 4, Art 59
Ist die "Umsetzung" von Rindern in einen anderen "Betrieb" bis zur Vorortkontrolle nicht gemeldet worden und hatte dies zur Folge, dass die Tiere nicht im gemeldeten (ursprünglichen) "Betrieb" bei der Vorortkontrolle angetroffen und damit auch nicht als "ermittelt" gewertet werden konnten, können diese bei Ermittlung der Rinderprämie für den "umsetzenden" Betrieb auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn die Umsetzung wegen mangelnder Weidemöglichkeit oder höherer Gewalt erfolgte.