EStG 1988: § 4 Abs 2, § 6 Z 2
DBA-Ungarn: Art 22
1. Beteiligungen an Personenges sind für steuerliche Zwecke zwingend nach der sog Spiegelbildtheorie zu bilanzieren. Demnach sind Mitunternehmerschaftsanteile beim Beteiligten mit dem Betrag anzusetzen, der dem Kapitalkonto des Beteiligten entspricht, worin sich die aliquote Beteiligung an jedem Wirtschaftsgut (zu Buchwerten) niederschlägt.