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Aufrechnung von AbgSchulden mit Schadenersatzforderungen gegen die Finanzverwaltung im Zuge des Exekutionsverfahrens

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/462ÖStZB 2011, 714 Heft 24 v. 15.12.2011

AbgEO § 12

Eine gegen den Fiskus erhobene Schadenersatzforderung kann im Zuge von Einwendungen gegen eine Exekutionsführung nur dann mit Erfolg aufgerechnet werden, wenn der Schadenersatz anerkannt oder im Prozesswege rechtskräftig festgestellt worden ist (vgl Reeger/Stoll, Die Abgabenexekutionsordnung 47, und Liebeg, Abgabenexekutionsordnung Rz 9 zu § 12, jeweils mwN).

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