ErbStG § 2 Abs 1 Z 3
ABGB §§ 94, 796
Entspricht die Rente aus einem zugunsten der überlebenden Ehegattin abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag dem angemessenen Unterhaltsanspruch, unterliegt sie, sofern ein Bereicherungswille des Erblassers ausgeschlossen werden kann, nicht der ErbSt. Ein Bereicherungswille des Erblassers ist dann auszuschließen, wenn er dem überlebenden Ehegatten durch Einräumung einer Versorgungsrente den nach § 796 iVm § 94 ABGB geschützten - nach den damaligen Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessenen - Unterhalt sichern wollte.