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Einleitung des FinStrVerf gegen den Obmann eines gewerblich tätigen Fitness-Vereins wegen des Verdachts der USt-Hinterziehung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/441ÖStZB 2011, 677 Heft 23 v. 1.12.2011

FinStrG § 33 Abs 2 lit a, § 82

Werden für einen Verein weder USt-Voranmeldungen abgegeben, noch USt-Vorauszahlungen entrichtet, obwohl der Obmann selbst Bemessungsgrundlagen für die streitggstdl Voranmeldungszeiträume bekannt gegeben hat, berechtigt dies die Beh zum Verdacht, der Obmann habe das Tatbild

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