FinStrG §§ 11, 34 Abs 1 und 3
1. Der Tatbestand der fahrlässigen AbgVerkürzung des § 34 Abs 1 iVm § 33 FinStrG enthält ein vorschriftswidriges Verbringen nicht, sondern die Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (hier