BAO §§ 9, 80
EStG 1988: § 78 Abs 3
Der Tag, an dem AbgSchuldigkeiten fällig geworden sind, bleibt durch die spätere Bewilligung von Zahlungserleichte-
BAO §§ 9, 80
EStG 1988: § 78 Abs 3
Der Tag, an dem AbgSchuldigkeiten fällig geworden sind, bleibt durch die spätere Bewilligung von Zahlungserleichte-