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Finanzordnungswidrigkeit durch Unterlassung der Lohnkontenführung für illegal beschäftigte Ausländer

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/429ÖStZB 2011, 664 Heft 23 v. 1.12.2011

EStG § 76

FinStrG § 51 Abs 1

Die in § 76 EStG auferlegte Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten stellt eine abgabenrechtliche Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von sonstigen Aufzeichnungen iSd § 51 Abs 1 lit c FinStrG dar und besteht unabhängig davon, ob die AN "legal" oder (etwa unter Verletzung von Best des AusländerBG) "illegal" beschäftigt werden.

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