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Berichtigung von Eintragungen im Geburtenbuch nach im Ausland erfolgten rechtswidrigen Entscheidungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/419ÖStZB 2011, 648 Heft 22 v. 15.11.2011

PStG §§ 13, 15

1. § 15 PStG ermöglicht unter den dort genannten, erwähnten Voraussetzungen die Berichtigung von (auch auf einem B beruhenden) Eintragungen im Geburtenbuch, sodass § 68 AVG insofern jedenfalls nicht zur Anwendung gelangt.

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