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B-Aufhebung nach Bestrafung aufgrund einer nicht mehr in Geltung stehenden Gesetzesbest

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/418ÖStZB 2011, 648 Heft 22 v. 15.11.2011

MOG 1985: § 117 Abs 1 Z 3

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