EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 6
Für die Frage des Vorliegens einer Einkunftsquelle bei preisrechtlichen Zwangsmaßnahmen kommt es auf eine Gegenüberstellung der prognostizierbaren Einnahmen und Ausgaben unter Heranziehung fiktiver marktkonformer Mieten an.
EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 6
Für die Frage des Vorliegens einer Einkunftsquelle bei preisrechtlichen Zwangsmaßnahmen kommt es auf eine Gegenüberstellung der prognostizierbaren Einnahmen und Ausgaben unter Heranziehung fiktiver marktkonformer Mieten an.