GebG: § 17 Abs 4, § 33 TP 9
ABGB §§ 914, 472, 481, 1053
1. Die vertraglich eingeräumte Option zum Abschluss eines Deponievertrages fällt unter den rechtsgebührenpflichtigen Tatbestand des § 33 TP 9 GebG für Dienstbarkeiten. Auch wenn der Betreiber der Deponie Eigentum an dem eingebrachten Material erwerben sollte, so kann dies allein noch nicht dazu führen, dass das dem Eigentumsübergang zugrunde liegende Titelgeschäft als Kaufvertrag zu beurteilen wäre.