UStG 1994: § 16 Abs 3
KO idF vor 1. 7. 2010 § 46
1. Bei Rückforderungsansprüchen des AbgPfl handelt es sich um "negative AbgAnsprüche". Solche Ansprüche entstehen (wie die AbgAnsprüche ieS) kraft Gesetzes jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung das Gesetz AbgRechtsfolgen verbindet, verwirklicht wird. Auf die Bescheiderlassung kommt es dabei nicht an.