Vlbg KriegsopferAbgG: § 1 Abs 2
Die Verwendung des Begriffes "Zirkusveranstaltungen" in § 1 Abs 2 lit c KriegsopferAbgG legt nahe, dass es sich dabei nicht um beliebige Auftritte von Artisten (worunter auch Zauberkünstler verstanden werden könnten), sondern nur um solche handelt, welche im Rahmen eines Zirkus stattfinden. Bei einem Zirkus handelt es sich typischerweise um