MwSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 9 Abs 2, Art 13 Teil B
1. Eine in der EU ansässige Ges überträgt entgeltlich einen Bestand von Lebensrückversicherungsverträgen auf ein (in einem Drittstaat ansässiges) Versicherungsunternehmen, wodurch dieses Unternehmen alle Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen übernimmt: