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Entgeltliche Übertragung von Lebensrückversicherungsverträgen an einen Versicherer im Drittland

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2011/312ÖStZB 2011, 492 Heft 17 v. 1.9.2011

MwSt

Sechste RL 77/388/EWG : Art 9 Abs 2, Art 13 Teil B

1. Eine in der EU ansässige Ges überträgt entgeltlich einen Bestand von Lebensrückversicherungsverträgen auf ein (in einem Drittstaat ansässiges) Versicherungsunternehmen, wodurch dieses Unternehmen alle Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen übernimmt:

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