B-VG Art 140 Abs 7
EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 10
Hat die Beh den vom VfGH aufgehobenen § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 in der ihrer Ansicht nach gemeinschaftsrechtlich gebotenen Modifikation angewendet, hat sie in einem Anlassfall damit den angef B auf eine Gesetzesbest gestützt, die im Beschwerdefall nicht (mehr) anzuwenden ist.