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Wiederaufnahme der Liebhabereibeurteilung bei einer anwaltlichen Tätigkeit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/260ÖStZB 2011, 416 Heft 14 v. 15.7.2011

BAO § 303 Abs 4

EStG 1988: § 2 Abs 1 Z 2

1. Gem § 303 Abs 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden B herbeigeführt hätte. Enthält der B des FA betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der ESt lediglich die formularmäßige Standardbegründung, dass neue Tatsachen hervorgekommen seien, ohne diese Tatsachen darzulegen oder auf etwa einen Prüferbericht zu verweisen, in welchem sie dargelegt wären, erweist sich der B als inhaltlich rechtswidrig.

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