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Globalschätzung eines Wettbüros

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/259ÖStZB 2011, 416 Heft 14 v. 15.7.2011

BAO § 184 Abs 1

1. Sind in einem Wettbüro keinerlei Unterlagen bzw nur Unterlagen vorhanden, an denen gravierende Mängel festzustellen sind, die der Inhaber des Wettbüros nicht aufgeklärt hat, sodass brauchbare Unterlagen für die Gewinnermittlung zur Gänze fehlen, ist das Vorgehen mit einer Vollschätzung nicht rechtswidrig (vgl Doralt, EStG11 § 4 Tz 17; Ritz, BAO3 § 184 Tz 2).

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