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Kein Verlustabzug nach Verschmelzung einer Ges ohne lebenden Betrieb

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/243ÖStZB 2011, 403 Heft 14 v. 15.7.2011

KStG § 8 Abs 4 Z 2

UmGrStG: § 4 Z 1 lit b

Die Voraussetzungen für einen Verlustabzug im Zuge einer Verschmelzung nach § 4 Z 1 lit b UmgrStG sind nicht erfüllt, wenn der verlustverursachende Betrieb der zu verschmelzenden Ges am Verschmelzungsstichtag nicht mehr bestanden hat.

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