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Nichtberücksichtigung der Buchgewinne bei der Ausbuchung sog "unbehobener" Geschäftsanteile an Gen bei der Gewinnermittlung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/242ÖStZB 2011, 402 Heft 14 v. 15.7.2011

KStG § 7 Abs 2, § 8 Abs 1

Vermögensvermehrungen, die auf genossenschaftliche Vorgänge zurückzuführen sind, unterliegen nicht der KSt-Pflicht. Auch die bei Ausbuchung von "unbehobenen" Geschäftsanteilen an Gen entstehenden Buchgewinne sind bei der Einkommensermittlung unberücksichtigt zu lassen.

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