vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen nach § 41 Abs 2 FLAG in Nachzahlungsfällen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/190ÖStZB 2011, 316 Heft 11 v. 1.6.2011

BAO §§ 201, 289 Abs 2

FLAG § 41 Abs 2

Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen nach § 41 Abs 2 FLAG ist eine Selbstbemessungsabg. Für diese gilt § 201 BAO. FestsetzungsB nach § 201 BAO, haben die gesamte Abg festzusetzen und nicht bloß die Nachforderung zu enthalten, um welche sich die Selbstberechnung als zu niedrig erweist (vgl E 15. 12. 2004, 2002/13/0118; 28. 5. 2008, 2005/15/0155, und 4. 6. 2009, 2006/13/0076). Hat das FA dem entgegen mit seinem B einen AbgPfl bestenfalls zur Nachzahlung eines bestimmten Betrages an Dienstgeberbeitrag verpflichtet, ohne den Dienstgeberbeitrag festzusetzen, ist das FA seiner Pflicht zur einheitlichen Festsetzung der Abg nicht nachgekommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte