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Kein Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug aus Rechnungen für in Rechnung gestellte, aber von Schwarzarbeitern erbrachte Leistungen; Schätzung von Schwarzlöhnen; Schwarzzahlungen an Arbeiter einer nahestehenden Ges keine verdeckte Gewinnausschüttung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/189ÖStZB 2011, 312 Heft 11 v. 1.6.2011

BAO § 162 Abs 2, § 167 Abs 2, 184

UStG 1994: § 11 Abs 1 Z 2, §12 Abs 1

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