GrEStG: 1987 § 4 Abs 1, § 5 Abs 3 Z 2
Ein Baukostenzuschuss, den der Veräußerer einer Liegenschaft von einem Förderer vereinnahmt, ist nach der eindeutigen Anordnung des § 5 Abs 3 Z 2 GrEStG 1987 der Gegenleistung hinzuzurechnen.
VwGH 29. 9. 2010, 2009/16/0054