BAO § 93 Abs 2 und 3
Bgld LAbgO: §§ 155, 156, 158
1. Der Adressat eines B kann sich auch aus dem vor dem Spruch befindlichen Adressfeld im Zusammenhang mit der Begründung ergeben.
BAO § 93 Abs 2 und 3
Bgld LAbgO: §§ 155, 156, 158
1. Der Adressat eines B kann sich auch aus dem vor dem Spruch befindlichen Adressfeld im Zusammenhang mit der Begründung ergeben.