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Unterbrechung der Verjährung abgabenhaftungsgegenständlicher, vom Masseverwalter bestrittener AbgForderungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/148ÖStZB 2010, 229 Heft 8 v. 15.4.2010

BAO §§ 9, 238

KO idF vor 1. 7. 2010 § 9 Abs 1

Die Bestreitung abgabenhaftungsgs-gegenständlicher, bereits vollstreckbarer AbgForderungen durch den Masseverwalter ändert an der Unterbrechung des Laufs der Verjährungsfrist nichts, sodass diese nach Rechtskraft des Beschlusses über die Aufhebung des Konkurses neu zu laufen beginnt. Unterbrechungs-handlungen iSd § 238 Abs 2 BAO wirken anspruchsbezogen und entfalten somit nicht nur gegenüber etwa dem Primärschuldner, sondern auch gegenüber einem allfällig Haftungspflichtigen Wirkungen.

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