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Wiederaufnahme auch im Falle bereits gegeben gewesener Verdachtslage

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/112ÖStZB 2010, 185 Heft 7 v. 1.4.2010

BAO § 303 Abs 4

Auch wenn zunächst bereits eine Verdachtslage besteht, stellt es das Hervorkommen einer Neuerung iSd § 304 Abs 4 BAO dar, wenn dann später der Nachweis eines bestimmten relevanten Sachverhaltes erfolgt.

VwGH 24. 9. 2009, 2009/16/0080

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