BAO § 303 Abs 4
Auch wenn zunächst bereits eine Verdachtslage besteht, stellt es das Hervorkommen einer Neuerung iSd § 304 Abs 4 BAO dar, wenn dann später der Nachweis eines bestimmten relevanten Sachverhaltes erfolgt.
VwGH 24. 9. 2009, 2009/16/0080
BAO § 303 Abs 4
Auch wenn zunächst bereits eine Verdachtslage besteht, stellt es das Hervorkommen einer Neuerung iSd § 304 Abs 4 BAO dar, wenn dann später der Nachweis eines bestimmten relevanten Sachverhaltes erfolgt.
VwGH 24. 9. 2009, 2009/16/0080