EStG 1988: § 27 Abs 1 Z 7, § 29 Z 1, § 37 Abs 4 Z 1
EG: Art 56
Auch wenn es zutreffen mag, dass § 27 Abs 1 Z 7 EStG 1988 (in der hier maßgeblichen Fassung vor dem SchenkMG 2008) nur Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen erfasst, muss einem StPfl zur Vermeidung gemeinschaftsrechtlich verpönter Höherbesteuerung der Zuwendungen aus einem dänischen Familienfonds gegenüber Zuwendungen von inländischen Privatstiftungen die Beanspruchung des Hälftesteuersatzes zustehen.