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Rückforderung von Betriebsprämien wegen unrichtiger Flächenangaben des Almbewirtschafters einer Gemeinschaftsweide

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/16ÖStZB 2010, 41 Heft 1 und 2 v. 21.1.2010

VO (EG) 1999/1254 : Art 13, 31, 32

ABGB § 1259

Kann die Beh (auch) vom Vorliegen einer Prozessvollmacht bei Abgabe der Erklärungen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung von Extensivierungsprämien hinsichtlich der Angaben zur Futterfläche durch den Almbewirtschafter ausgehen, dann durfte sie auch die unrichtige Angabe hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Fläche dem Antragsteller zurechnen und aus diesem Grund den nicht gebührenden Förderungsbetrag zurückfordern.

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