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AbgHaftung wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Dispositionsunfähigkeit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/282ÖStZB 2010, 426 Heft 14 v. 15.7.2010

WAO: §§ 7, 54

Im Hinblick auf das Vorbringen eines Gf, wonach er sich "damals" (Zeitraum, für den er die Gleichbehandlung von AbgSchulden nachzuweisen gehabt hätte) so gut wie nicht aus

Seite 426


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