EStG 1988: § 15
Besteht für den AN die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kfz für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und (mehreren) Arbeitsstätten zu benützen, dann ist ein Sachbezug nach der SachbezugsV des BMF anzusetzen