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Diskriminierung von beschränkt stpfl Dienstnehmern, die ihrer Einkünfte im Wesentlichen im Tätigkeitsstaat erzielen, durch eine niederländische Regelung betreffend Auslandsverluste

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2009/208ÖStZB 2009, 200 Heft 9 v. 15.5.2009

Einkommensteuer

EG: Art 39

1. Jeder Gemeinschaftsangehörige, der in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnstaat abhängig beschäftigt ist, fällt - unabhängig von seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit - in den Anwendungsbereich des Art 39 EG.

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