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GesSt für ein unverzinsliches Gesellschafterdarlehen nach dem Beitritt zur EU

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/196ÖStZB 2009, 181 Heft 8 v. 15.4.2009

KVG § 2 Z 4

Für die Frage, ob aufgrund der mit dem Beitritt Österreichs zur EU übernommenen Kapitalansammlungs-RL 69/335/EWG des Rates vom 17. 7. 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital GesSt vorgeschrieben werden darf, kommt es in diesem Zusammenhang darauf an, dass der Steuersatz in Österreich am 1. 7. 1984 1 % betragen hat.

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