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USt-Pflicht von (Gefälligkeits)Leistungen auch ohne Rechnung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/167ÖStZB 2009, 155 Heft 7 v. 1.4.2009

UStG 1994: § 1 Abs 1, § 11 Abs 1

Eine den Anforderungen des § 11 Abs 1 UStG 1994 entsprechende Rechnung ist zwar für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers erforderlich, die USt-Pflicht für erbrachte Leistungen setzt aber keine solche Rechnung voraus.

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