KStG § 8 Abs 2
BAO §§ 167 Abs 2, § 169
1. Verzichtet eine GmbH zugunsten ihres ehemaligen Gesellschafter-Gf auf Forderungen und auf eine Versicherungszahlung, kann in Bezug auf diese Beträge und die auf diese entfallende KESt der Tatbestand der verdeckten Ausschüttungen verwirklicht sein.