vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Instanzenzug im Vollstreckungsverfahren von verwaltungsrechtlichen Geldstrafen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/137ÖStZB 2009, 127 Heft 6 v. 16.3.2009

VStG § 51 Abs 1

Der Instanzenzug im Vollstreckungsverfahren von verwaltungsrechtlichen Geldstrafen - hier wegen Übertretung des Wr ParkometerG - richtet sich nach § 51 Abs 1 VStG Als Berufungsinstanz hat daher der UVS Wien, nicht jedoch die Wr LReg einzuschreiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte