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Altlastenbeitragspflicht des Grundeigentümers "für das Dulden des ab 1. 5. 1996 mehr als einjährigen Lagerns von Abfällen"

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/132ÖStZB 2009, 123 Heft 6 v. 16.3.2009

ALSAG: §§ 2, 4, 7

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