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VergnSt-Haftung des Gf des Lokalinhabers

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/61ÖStZB 2009, 66 Heft 3 v. 2.2.2009

WAO: §§ 7,54

Wr VGSG: § 17 Abs 3

Die Lokalinhaberhaftung nach dem Wr VGSG ist nicht nur subsidiär (vgl etwa E 18. 3. 1994, 92/17/0003). War aber die vom zur VergnSt-Haftung herangezogenen Gf vertretene GmbH als Gesamtschuldner steuerpflichtig, kann keine Rechtswidrigkeit darin erblickt werden, dass die Beh zunächst einen anderen Gesamtschuldner in Anspruch genommen hat.

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