WAO: §§ 7,54
Wr VGSG: § 17 Abs 3
Die Lokalinhaberhaftung nach dem Wr VGSG ist nicht nur subsidiär (vgl etwa E 18. 3. 1994, 92/17/0003). War aber die vom zur VergnSt-Haftung herangezogenen Gf vertretene GmbH als Gesamtschuldner steuerpflichtig, kann keine Rechtswidrigkeit darin erblickt werden, dass die Beh zunächst einen anderen Gesamtschuldner in Anspruch genommen hat.