EStG 1988: § 9 Abs 1
Der Bildung von Rückstellungen für Provisionsansprüche der Handelsvertreter für zwar schon vermittelte, aber noch nicht ausgeführte und erst in späteren Jahren Erfolge abwerfende Geschäfte ist unzulässig.
VwGH 17. 4. 2008, 2008/15/0106