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Keine Rückstellung für künftige Provisionsverpflichtungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/37ÖStZB 2009, 45 Heft 3 v. 2.2.2009

EStG 1988: § 9 Abs 1

Der Bildung von Rückstellungen für Provisionsansprüche der Handelsvertreter für zwar schon vermittelte, aber noch nicht ausgeführte und erst in späteren Jahren Erfolge abwerfende Geschäfte ist unzulässig.

VwGH 17. 4. 2008, 2008/15/0106

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