vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unzulässiger Devolutionsantrag bei säumiger Berufungsbehörde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/560ÖStZB 2009, 625 Heft 23 v. 1.12.2009

Krnt LAbgO: § 236 Abs 2

BAO § 311

Wie der VwGH in stRsp zu Vorschriften wie § 236 Abs 2 Krnt LAbgO (vgl etwa § 311 BAO) ausgeführt hat, ist ein Devolutionsantrag nach einer derartigen Best lediglich im Falle der Säumnis der Beh erster Instanz zulässig. Eine Devolution von der (säumigen) Berufungsbeh auf eine allenfalls bestehende Oberbeh (im vorliegenden Fall den Gemeinderat der Stadtgemeinde Radenthein) kommt nicht in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!