Krnt LAbgO: § 236 Abs 2
BAO § 311
Wie der VwGH in stRsp zu Vorschriften wie § 236 Abs 2 Krnt LAbgO (vgl etwa § 311 BAO) ausgeführt hat, ist ein Devolutionsantrag nach einer derartigen Best lediglich im Falle der Säumnis der Beh erster Instanz zulässig. Eine Devolution von der (säumigen) Berufungsbeh auf eine allenfalls bestehende Oberbeh (im vorliegenden Fall den Gemeinderat der Stadtgemeinde Radenthein) kommt nicht in Betracht.