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Keine Unbiligkeit der Inanspruchnahme des Vermieters zur GebEntrichtung als Gesamtschuldner nach Unterlassung der vorläufigen GebFestsetzung durch die Beh und dadurch bedingtem Verlust der Regressmöglichkeit des Vermieters wegen eingetretener Insolvenz des Mieters

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/498ÖStZB 2009, 556 Heft 21 v. 2.11.2009

BAO § 200 Abs 1, § 311 Abs 1, §§ 236, 237

GebG: §§ 28, 33 TP 5

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