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Abfertigung aufgrund lohngestaltender Vorschriften

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/482ÖStZB 2009, 541 Heft 21 v. 2.11.2009

EStG 1988: § 67 Abs 3

Eine Abfertigung unter Anrechnung von Vordienstzeiten ist nur insoweit nach § 67 Abs 3 EStG 1988 zu versteuern, als sie sich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach aus den in dieser Best genannten lohngestaltenden Vorschriften ergibt.

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