EStG 1988: § 4 Abs 3, § 10 Abs 1, § 17 Abs 1
Der Freibetrag für investierte Gewinne kann von einem im Wege der Basispauschalierung iSd § 17 Abs 1 bis 3 EStG 1988 ermittelten Gewinn nicht noch zusätzlich in Abzug gebracht werden.
VwGH 4. 3. 2009, 2008/15/0333